Die Mircosoft-Entscheidung des EuG - Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04【電子書籍】

Die Mircosoft-Entscheidung des EuG - Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04【電子書籍】 Die Mircosoft-Entscheidung des EuG - Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04【電子書籍】 Die Mircosoft-Entscheidung des EuG - Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04 Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialg?terrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04【電子書籍】

<p>Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, V?lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1.7, Rheinisch-Westf?lische Technische Hochschule Aachen (Lehrstuhl f?r Privatrecht und internationales Wirtschaftsrecht), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. M?rz 2004 verh?ngte die Europ?ische Kommission eine Rekordgeldbu?e von 497 Millionen Euro gegen Microsoft . Dem amerikanischen Softwarehersteller wurde vorgeworfen, gegen Art. 82 EG versto?en zu haben, indem er seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt f?r PC-Betriebssysteme missbr?uchlich ausnutzte, um seine Marktanteile auf dem Markt f?r Server-Betriebssysteme auszubauen. Microsoft verweigerte konkurrierenden Serverbetriebssystem-Produzenten notwendige Schnittstelleninformationen zu seinem Betriebssystem Windows XP. Des Weiteren koppelte Microsoft sein Betriebssystem an den vorinstallierten und nicht deinstallierbaren Windows Media Player, um durch diese Strategie seine Marktmacht auf dem Markt f?r PC-Betriebssysteme auch auf den Markt der Streaming Media Player zu hebeln. Die Klage, die Microsoft gegen die Kommissionsentscheidung vor dem EuG erster Instanz in Luxemburg einlegte, wurde am 17. September 2007 nach einer spektakul?ren und vom Softwaregiganten minuti?s durchinszenierten Anh?rung, zu der Microsoft unter anderem ein sechzigk?pfiges Team allein aus den Vereinigten Staaten anreisen lie?, abgewiesen . Erst jetzt setzte Microsoft die Abhilfema?nahmen der Kommission auch wie gefordert um. Doch dieser Verzug f?hrte schlie?lich dazu, dass Microsoft im Februar 2008 von den europ?ischen Wettbewerbsh?tern eine weitere Rekordgeldbu?e in H?he von diesmal gar 899 Millionen Euro auferlegt wurde. Auch wenn die H?he der Geldbu?en im Vergleich zu bisherigen von der Kommission erhobenen Geldbu?en 'v?llig aus dem Rahmen fallen' , hatten sie in Relation zu einem Weltumsatz Microsofts von Juli 2002 bis Juni 2003 von ?ber 31 Mrd. Euro und einem Gewinn im selben Zeitraum von rund 12,6 Mrd. Euro wohl doch eher symbolischen Charakter. F?r weitaus mehr Diskussionsstoff sorgten die Abhilfema?nahmen, die Microsoft auferlegt wurden.</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。

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